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Quelle: Frank Wittkowski via pixaby | Pixabay License

Seit dem 11. August geht auf deutschen Schienen (fast) nichts mehr. Was man als Bahnkunde nun und bei zukünftigen Bahnstreiks tun kann. Die Lokführergewerkschaft GDL hat zum Streik aufgerufen. Die Leidtragenden sind wie schon in der Vergangenheit die Bahnreisenden. Wann hat man als Pendler oder Urlauber ein Recht auf Entschädigung, wenn Züge ausfallen, deutlich zu spät kommen oder der Anschluss verpasst wird?

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Angebote der Deutschen Bahn

Offiziell rät die Deutsche Bahn betroffenen Kunden, nicht dringend nötige Reisen möglichst zu verschieben. Aber tatsächlich kann man in solchen Ausnahmefällen auch mit etwas Kulanz des Unternehmens rechnen. Dafür bietet die DB an, an von Streiks betroffenen Tagen gekaufte Tickets für den Fernverkehr kostenlos stornieren zu lassen. Damit kann man flexibel auf ein anderes Reisemittel zurückgreifen, zu einer anderen Zeit reisen und sich somit lästiges Warten am Gleis und Zugausfälle ersparen. Außerdem von Vorteil, die erweiterte Gültigkeit gekaufter Fahrkarten. Jegliche Zugbindung, auch bei Sparpreisen und Super Sparpreisen, entfallen. Für die Weiterfahrt kann man also schon nach 20 auch einen anderen Regional- oder Fernzug nutzen. Sitzplatzreservierungen können ebenfalls kostenfrei umgetauscht werden. Gute Nerven vorausgesetzt, kann man so, teilweise deutlich flexibler, weiterhin mit der Bahn reisen. Vorausgesetzt man kann sich auf die Ungewissheit, wann genau man ankommen wird, einlassen.

Sind Entschädigungen möglich?

Für den Fall, dass man sich bereits auf den Weg gemacht hat und eine Verbindung ausfällt/zu spät kommt, sollte man auf jeden Fall alle Belege hierfür aufheben. Dazu zählen auch Fotos von Anzeigetafeln, Verspätungsbescheinigungen von Bahnmitarbeitern und seine gekauften Tickets bzw. Screenshots davon. Wichtig ist nur, dass deutlich zu erkennen ist, dass ein Zug ausgefallen oder deutlich zu spät gekommen ist. Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Betroffene anschließend die Reise reklamieren.

Hat ein Zug erheblich Verspätung oder fällt ganz aus, haben die betroffenen Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden muss das verantwortliche Bahnunternehmen ganze 50 Prozent des Preises zurückzahlen. Dabei können Fahrgäste laut Bahn zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Betrags wählen.

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft außerdem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten. Gibt es von dem Unternehmen nichts, sollten Reisende auch hier die Rechnungen für ihre Verpflegung aufbewahren.

Mögliche Alternativen zur Weiterfahrt.

Falls es doch nur mit dem Taxi weitergehen kann, muss man einige Einschränkungen beachten – nicht jede Taxirechnung muss die Deutsche Bahn nachträglich übernehmen. Nur wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden, muss das Bahnunternehmen die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten. Das Gleiche gilt auch, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Reisende ihr Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen. Zumindest ist dies aber ein sicheres Auffangnetz damit man nicht am Bahnhof übernachten muss. Ebenfalls kann man, hier jedoch auf eigene Faust, alternative Reisemöglichkeiten mit Bus oder Mitfahrgelegenheiten nutzen. Teilweise kommt man dadurch deutlich früher am Ankunftsort an, als mit Umleitungen oder dem Ersatzverkehr der Bahn.

Wenn kein Weg dran vorbeiführt und man ein Hotelzimmer suchen muss, um am nächsten Tag weiterzureisen, sollte man sich vorher unbedingt bei der DB mehrere Dinge bestätigen lassen. Zum einen, dass an diesem Tag keine Fahrten mehr durchgeführt werden. Zum anderen, dass das Unternehmen einem nicht mit einer Unterkunft für die Nacht aushelfen und auch kein Ersatzverkehr anbieten kann. Die aufgehobene Hotelrechnung kann man dann wieder, relativ unkompliziert, bei der DB reklamieren und sein Geld zurückerstattet bekommen.

Über alle weiteren Regelungen über die Dauer von Bahnstreiks informiert die offizielle Website der Deutschen Bahn. Außerdem kann man sich über die Hotline 08000 99 66 33 über gestrichene Verbindungen und Ersatzfahrpläne erkundigen.

Wer trotz aller möglichen Widrigkeiten und Streiks auf die gute alte Zugfahrt nicht verzichten mag und einen Urlaub im Norden plant, dem empfehlen wir unseren Artikel zur neuen Nachtzuglinie nach Stockholm.

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