Per Helmkamera ungewollt gefilmt – kann ich mich wehren?
Dass man in Zeiten von Handykameras quasi überall und jederzeit fotografiert werden kann, ist den meisten bewusst. Auch auf Skipisten stellen immer mehr Leute fest, dass sie ungewollt gefilmt werden – mit Helmkameras. Doch muss ich mir das bieten lassen? “Andere Skifahrer dürfen nur gefilmt werden, wenn sie das gestattet haben. Aufgrund ihres Rechts am eigenen Bild können sie verlangen, dass die Aufzeichnungen ihrer Person gelöscht werden”, erklärt Rechtsanwältin Warsitz. Will jemand die Kameraaufzeichnung anschließend im Internet oder auf anderen Portalen veröffentlichen, müssen die aufgezeichneten Personen in jedem Fall einwilligen. “Fehlt das Einverständnis, können die Personen verlangen, dass die Aufzeichnungen entfernt werden, sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche einfordern.”
Après-Ski zu laut – kann ich was dagegen unternehmen?
Hunderte Skifans, die lauthals den “Anton aus Tirol” grölen, sind sicher nicht jedermanns Sache. Aber kann man auf nächtliche Ruhe im Urlaubsresort bestehen? Christina Warsitz stellt klar: “Ob es sich bei dem Lärm um einen Reisemangel handelt, hängt zunächst von der Beschreibung der angebotenen Reise in dem Reisekatalog ab. Sofern das Hotel als ‘lebendig’ oder als mit ‘umfangreichem Unterhaltungsprogramm auch in den Abendstunden’ ausgestattet bezeichnet wird, stellt die Lärmbelästigung keinen Mangel dar.” Werde das Hotel jedoch als “ruhig” und “erholsam” bezeichnet, liege ganz klar ein Reisemangel vor. In diesem Fall rät die Rechtsanwältin dazu, sich direkt beim Reiseveranstalter zu beschweren. Unternimmt dieser nichts, kann sich der Reisegast innerhalb eines Monats nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter schriftlich beschweren und – anteilig je nach dem Grad der Beeinträchtigung – Geld zurückverlangen. Oder halt das Beste daraus machen und erst einmal ganz notgedrungen mitfeiern!