Eine Antwort auf „Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung“
Kommentare sind geschlossen.
Weitere Beiträge
Sonne, Blüten, Ruhe: Wo der Frühling schon im März beginnt und ein Urlaub sich lohnt
Nach Monaten mit kurzen Tagen und niedrigen Temperaturen wächst bei vielen die Sehnsucht …
„Sonne, Blüten, Ruhe: Wo der Frühling schon im März beginnt und ein Urlaub sich lohnt“ weiterlesen
„Konkrete Gefahr für Leib und Leben“: Wo aktuell Reisewarnungen gelten – und was sie wirklich bedeuten
Viele Menschen planen schon zu Jahresbeginn ihre Urlaube und versuchen so schnell wie …
„Skiurlaub muss nicht teuer sein“ – Diese Alpen-Skigebiete überraschen mit starken Preisen
Steigende Skipasspreise, teure Unterkünfte und hohe Nebenkosten lassen viele Wintersportler zweimal überlegen, ob …
„Nur wenige Städte können mithalten“ – das sind die spannendsten Reiseziele für 2026
Von pulsierendem Nachtleben bis zu abgelegenen Naturparadiesen: Der neue Reisetrend für 2026 setzt …
„„Nur wenige Städte können mithalten“ – das sind die spannendsten Reiseziele für 2026“ weiterlesen


Es mag vielleicht komisch klingen, aber die Definition einer Flugverspätung war bis noch vor kurzem ziemlich strittig. Zwar regelt die EU-Verordnung für Fluggastrechte, welche Rechte und Pflichten für Reisende und Airlines bei Flugverspätungen gelten. Trotzdem war es jahrelang durch eine fehlende Definition für den Begriff Flugverspätung immer wieder zu Gerichtsverfahren gekommen.
Eine Verspätung ist zwar allgemein durch eine später als geplante Ankunftszeit definiert. Doch was genau ist als Ankunftszeit zu verstehen? Ist es das Berühren der Landebahn, das finale Erreichen der Parkposition, das Öffnen der Türen oder gar erst das Erreichen des Flughafengebäudes durch einen Shuttle-Bus zwischen Flugzeug und Terminal? Mir persönlich wurde hier ruck zuck geholfen: https://myflyright.com/de/flugverspatung-entschadigung/