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Quelle: Valter Cirillo via Pixabay | Pixabay License

Was Reisende tun können, die ihren Urlaub in einer von Waldbränden betroffenen Region gebucht haben. Alles über den sicheren Reiserücktritt. Besonders in Südeuropa verursachen Hitze und Dürre aktuell Waldbrände extremen Ausmaßes. Von den verheerenden Auswirkungen sind auch Urlauber betroffen, die während ihres Aufenthalts von den Bränden überrascht worden sind oder eine Reise in betroffene Regionen gebucht haben. Für die Betroffenen gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten von ihren Flug- und Hotelbuchungen ohne zusätzliche Kosten zurückzutreten.

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Reiserücktritt oder Abbruch von einer Pauschalreise

Wurde eine Pauschalreise gebucht, können Reisende und Urlauber vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände liegen bei Ereignissen vor, die weder Reisende noch Reiseveranstalter durch Vorkehrungen kontrollieren oder vermeiden können. Dazu zählen neben Naturkatastrophen auch politische Unruhen oder der Ausbruch einer gefährlichen Krankheit. Also alles womit man schwer rechnen kann, wenn man seine Reise mehrere Monate im Voraus geplant und gebucht hat. Es empfiehlt sich immer schriftlich von der Reise zurücktreten. Die Verbraucherzentrale stellt dazu jeweils Musterbriefe zur Verfügung.

Wenn man im Urlaubsland selbst von einer Krisensituation überrascht wurde, kann man den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters. Auf jeden Fall sollte man sich vorsorglich beim Reiseveranstalter für solche Fälle erkundigen.

Nachteile bei Buchung von Einzelleistungen

Komplizierter wird es bei Individualtouristen, die Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht haben. Wer solche Reiseleistungen nicht über einen Reiseveranstalter gebucht hat, muss bei jeder einzelnen gebucht Reisedienstleistung einzelnen um eine Erstattung anfragen, ist aber in jedem Fall nicht zahlungspflichtig, wenn die Leistungen nicht erbracht werden können. Solange eine individuell gebuchte Unterkunft jedoch zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist, sind Reisende auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und müssen mit einem Stornoentgelt rechnen, wenn sie von der Reise zurücktreten möchten. Solche Fälle sind also individuell und müssen immer so früh wie möglich mit den Unterkünften oder anderen Dienstleistern abgeklärt werden.

Reiserücktrittsversicherung

Bei solchen außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen wie Waldbränden greift eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung nicht. Grund ist, dass ein solches Geschehen nicht als Rücktritts- bzw. Abbruchgrund vereinbart ist und die Versicherung daher in der Regel nicht einspringt. Nur in solchen Fällen wie Krankheit oder Schäden am Eigentum zahlt sie.

Wer auf Nummer sicher gehen will und daheim in Deutschland Urlaub machenw will, dem empfehlen wir unseren Artikel über eine entspannte Alpaka-Wanderung.

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