Januar und Februar sind die buchungsstärksten Monate – es locken Frühbucherrabatte von bis zu 40 Prozent

Die DVAG rät Frühbuchern zur Reiserücktrittsversicherung

Laut Google Trends wird der Begriff “Sommerurlaub buchen” mit Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich – wenn der Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu suchen: Angesichts der hohen Nachfrage sind die besten Angebote insbesondere für Familien mit schulpflichtigen Kindern früh ausverkauft. Auch für Urlauber mit ganz bestimmten Wünschen und kleineren Budgets lohnt es sich oft, rechtzeitig zu buchen. Doch was passiert, wenn die Reise nicht angetreten werden kann? Innerhalb eines halben Jahres kann viel geschehen. Welche Reisen versichert eine klassische Reiserücktrittsversicherung? Welche Gründe rechtfertigen einen Rücktritt? Und sind Stornokosten überhaupt so hoch? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) geben die Antworten:

Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen decken sowohl Pauschal- als auch Individualreisen bis zu der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss gut informieren, welche Gründe für eine Stornierung der Reise akzeptiert werden, rät die DVAG.

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