Titel: concert
Quelle: Free-Photos via pixaby | Pixabay License

Enge Tanzfläche, viele Menschen, alle ohne Maske, – nach einer gefühlt endlosen Zwangspause öffnen diesen Oktober viele Clubs und Diskotheken erstmals wieder ihre Türen. Wir verraten euch, worauf ihr für einen spaßigen und sicheren Abend achten solltet und was die momentanen Auflagen sind.

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Diese Regeln gelten jetzt für Clubs

Die vor einer Woche veröffentlichten Regeln sind denkbar einfach: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Kreis oder Stadt über 35 liegt, müssen Besucher am Eingang nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Es gilt die sogenannte verschärfte 3G-Regel (3G plus): Als negativer Testnachweis darf demnach nur noch ein PCR-Test akzeptiert werden. Ein Schnelltest reicht für einen Club-Besuch nicht aus. Clubs, die keine konsequenten Kontrollen durchführen, droht ein Bußgeld. Zukünftig dürfte sich aber das zum ersten Mal in Hamburg angewandte 2G-Modell durchsetzen, wonach nur noch Geimpfte und Genesene reingelassen werden dürfen. Das bleibt aber jedem Clubbetreiber selbst überlassen, wann die Verschärfung angewandt werden soll.

Dadurch entfallen aber auch im gesamten Innenbereich die Maskenpflicht und der Mindestabstand. Für die zusätzliche Sicherheit der Gäste müssen Beschäftigte mit Kundenkontakt mindestens zweimal pro Woche einen PCR-Test machen.

Da ab dem 11. Oktober PCR-Tests nicht mehr generell kostenfrei sind, dürfte das noch mehr Menschen dazu animieren sich impfen zu lassen, um am gesellschaftlichen (Nacht)Leben wieder teilnehmen zu können. Selbst das legendäre Berghain in Berlin öffnete am Wochenende seine Tore wieder für Besucher aus ganz Deutschland.

Auch feiern unter freiem Himmel geht wieder

Bei Volksfesten waren bisher nur bestimmte Ersatzveranstaltungen zulässig. Dieses Verbot fällt nun wieder weg und die Feste können unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden. In den Bierzelten gelten dann „sonstigen allgemein geltenden Regelungen“, etwa die üblichen Regelungen für die Gastronomie im Bierzelt, im Freien hingegen aber nicht.

Weihnachts- und Christkindlmärkte sollen in diesem Winter ebenfalls wieder stattfinden können. Verhindern könnte dies nur eine massive Verschlechterung der Infektionslage. Die derzeitige Perspektive scheint laut dem RKI aber glücklicherweise gut sei.

Es scheint so als würde einem erfolgreichen, lockdownfreien und feierlastigen Winter nichts mehr im Wege stehen!

Wenn es euch jetzt wieder nach draußen zieht, schaut doch in unseren Artikel zur Erholungstherme in Erding.

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