Titel: Reisewarnung
Quelle: Markus Winkler via pixaby | Pixabay License
Vergangenen Freitag, den 17.09.2021, gab die Bundesregierung und das RKI Änderungen bei der Einstufung der Hochrisikogebiete bekannt. Mehrere Länder wurden neu als Corona-Hochrisikogebiete eingestuft, andere hingegen wurden wieder von der Liste entfernt. Dazu zählen die beliebten Urlaubsregionen Zypern und die Algarve. Wir verraten euch, was die neuen Regelungen genau besagen.
Updates für Hochrisikogebiete
Das Auswärtige Amt hat lange wegen der Corona-Pandemie eine generelle Reisewarnung für zahlreiche Regionen in Europa ausgesprochen. Nachdem es zwischenzeitlich drei Kategorien gab, gelten mit der neuen Einreiseverordnung seit dem 1. August nur noch zwei Einstufungen. Damit entfällt der Status der „einfachen“ Risikogebiete. Es bleiben Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.
Hochrisikogebiete können beispielsweise Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein. Dabei wird häufig ein Vergleich zu Deutschland gezogen, Hochrisikogebiete haben dann ein Vielfaches der mittleren Sieben-Tage-Inzidenz hierzulande. Ein Indiz ist laut RKI eine regelmäßige Inzidenz von deutlich über 100. Es könne sich aber auch um Gebiete handeln, in denen sich das Virus besonders schnell verbreitet oder in denen viele Menschen mit Covid-19 im Krankenhaus landen.
Virusvariantengebiete hingegen sind Regionen, in denen Corona-Varianten festgestellt wurden, die in Deutschland bisher noch nicht verbreitet sind und als besorgniserregend eingestuft werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie als ansteckender oder gefährlicher als das Ursprungsvirus gilt oder anzunehmen ist, dass die zugelassenen Impfstoffe nicht mehr oder deutlich schlechter gegen sie wirken.
Dies gilt für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten
Sowohl für Rückkehrer aus Hochrisiko- als auch Virusvariantengebieten gilt eine strenge Einreiseverordnung. Bei Einreise muss ein negativer Corona-Test, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt werden. Ausnahmen gelten nur für Pendler.
Zusätzliche Regeln bei Aufenthalt in einem der beiden Risikogebiete sind:
- Eine digitale Einreiseanmeldung. Zu finden auf folgender Homepage.
- Mitführen eines Test-, Impf- oder Genesenennachweis den man über das Einreiseportal hochladen kann.
- Quarantänepflicht: Wer Urlaub in einem Hochrisikogebiet gemacht hat, muss direkt nach der Ankunft in Deutschland zehn Tage in Quarantäne. Diese kann jedoch durch einen Impf- oder Genesenennachweis oder nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig beendet werden.
- Beförderungsverbot: Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt zudem ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten
Sollte man im Urlaubsland an dem Coronavirus erkranken, übernimmt normalerweise die Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten. Doch wer trotz Reisewarnung und Einstufung als Risikogebiet in ein Land reist, ist in der Regel nicht durch diese Versicherung geschützt. In dem Fall sollte man sich zuvor gut beraten lassen und eine Sie sollten sich daher zuvor gut beraten lassen und eine spezielle Krankenversicherung abschließen, die dann natürlich auch mit höheren Kosten verbunden ist.
Eine Auflistung der Hochrisikogebiete findet ihr beispielsweise hier. Oder auf der ADAC Homepage. Bei so vielen Regeln sollte man seinen nächsten Urlaub also genau überlegen und sich immer gründlich informieren, wo zurzeit risikofreie Reisen möglich sind.
Worauf ihr im Zweifelsfall achten solltet, falls es mit der Traumreise doch nicht klappt, verraten wir euch in unserem Artikel zum Reiserücktritt. Hier erfahrt ihr außerdem alles zu der neuen Corona-Regelung in Hamburg.