Fluggasthelfer EUclaim erklärt, worauf Passagiere achten sollten

Verspätete oder gestrichene Flüge vermiesen den Sommerurlaub. Die gute Nachricht: Betroffene Passagiere haben laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 bis 600 Euro Entschädigung, wenn der Flug zum Beispiel wegen eines technischen Defekts an der Maschine annulliert wurde oder mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit seinen Zielflughafen erreicht. EUclaim hilft bei Flugverspätung und -ausfall Um Entschädigungen bei einer Flugverspätung erfolgreich geltend zu machen, gilt es, einige Punkte zu beachten: „Wichtig ist es, die Bordkarte oder das Flugticket in jedem Fall zu behalten“, erklärt Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim. „Auch Rechnungen, etwa für Essen und Getränke, Hotelübernachtungen und Mietwagen, sollten aufbewahrt werden“, rät Noorderhaven. Ratsam sei es zudem, Mitreisende als Zeugen nennen zu können. Da Airlines erst ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigen müssen – hier zählt der Moment, an dem die Bordtüren geöffnet werden – hilft es außerdem, die Verspätung genau zu dokumentieren. Viele Fluggäste kennen ihre Rechte nicht Doch häufig ignorieren Fluggesellschaften trotzdem die berechtigten Entschädigungsansprüche der Passagiere. Zugleich kennen viele Urlauber ihre Rechte nicht oder vermeiden einen langwierigen Streit mit der Airline. Der Fluggasthelfer EUclaim unterstützt betroffene Reisende und setzt Entschädigungsansprüche gegenüber den Airlines durch – notfalls bis vor Gericht und fast immer erfolgreich: Die Erfolgsquote des Unternehmens liegt bei über 97 Prozent. Möglich machen dies ein Team aus spezialisierten Juristen sowie die umfangreiche Flugdatenbank des Unternehmens. Mit einem Online-Schnelltest können betroffene Passagiere mit wenigen Klicks erfahren, in welcher Höhe ihre Entschädigung ausfallen wird. Benötigt werden im ersten Schritt nur Flugnummer und Datum. Weiterer Vorteil: Es entstehen keinerlei Anwalts- oder Verfahrenskosten. Lediglich im Erfolgsfall erhält EUclaim 22,5 Prozent (zzgl. MwSt.) der Entschädigung als Prämie. Online-Schnelltest unter:  www.euclaim.de Quellenangabe: „obs/EUclaim/iStock_vm“

Eine Antwort auf „Mit 97-prozentiger Sicherheit: Entschädigung bei Flugverspätung“

  1. Es mag vielleicht komisch klingen, aber die Definition einer Flugverspätung war bis noch vor kurzem ziemlich strittig. Zwar regelt die EU-Verordnung für Fluggastrechte, welche Rechte und Pflichten für Reisende und Airlines bei Flugverspätungen gelten. Trotzdem war es jahrelang durch eine fehlende Definition für den Begriff Flugverspätung immer wieder zu Gerichtsverfahren gekommen.

    Eine Verspätung ist zwar allgemein durch eine später als geplante Ankunftszeit definiert. Doch was genau ist als Ankunftszeit zu verstehen? Ist es das Berühren der Landebahn, das finale Erreichen der Parkposition, das Öffnen der Türen oder gar erst das Erreichen des Flughafengebäudes durch einen Shuttle-Bus zwischen Flugzeug und Terminal? Mir persönlich wurde hier ruck zuck geholfen: https://myflyright.com/de/flugverspatung-entschadigung/

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