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Titel: Reisegepäck
Quelle: JoshuaWoroniecki via pixabay | Pixabay License

Wer einen günstigen Flug bucht, erlebt beim Gepäck oft eine Überraschung. Ein kleiner Rucksack ist bei vielen Airlines im Preis enthalten, für einen Trolley im Gepäckfach werden dagegen je nach Tarif zusätzliche Gebühren fällig. Hinzu kommen unterschiedliche Maße, Gewichtsgrenzen und Tarifmodelle.

Ab 23. Oktober 2027 gelten in der Europäischen Union neue Regeln, die für mehr Klarheit sorgen sollen. Ganz verschwinden werden die Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften allerdings nicht. Vor allem bei einem Punkt lohnt sich genaues Hinsehen: Ein normaler Kabinentrolley wird durch die neue EU-Regel nicht automatisch kostenlos.

Die Grundlage bildet die neue EU-Verordnung 2026/2202. Sie wurde am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt formal am 22. Oktober 2026 in Kraft. Angewendet werden die neuen Vorschriften jedoch erst ab dem 23. Oktober 2027.

Ein persönlicher Gegenstand muss kostenlos mitfliegen

Die wichtigste Änderung betrifft den sogenannten persönlichen Gegenstand. Ab Oktober 2027 muss jeder Passagier einen solchen Gegenstand ohne zusätzlichen Aufpreis mit in die Kabine nehmen dürfen.

Das kann beispielsweise eine kleine Handtasche, ein Rucksack oder eine Laptoptasche sein. Laut EU-Verordnung darf der Gegenstand höchstens 40 × 30 × 15 Zentimeter groß sein oder muss unter den Sitz vor dem eigenen Platz passen.

Damit wird erstmals verbindlich festgelegt, dass zumindest ein kleines Gepäckstück nicht mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein darf.

Wichtig ist allerdings die Formulierung: Gemeint ist ein persönlicher Gegenstand – nicht zusätzlich ein Rucksack, eine Handtasche und eine Laptoptasche.

Wird der Kabinentrolley ab 2027 kostenlos?

Nein. Genau hier werden die neuen Vorschriften derzeit häufig missverstanden.

Die EU unterscheidet zwischen dem persönlichen Gegenstand und einem normalen Handgepäckstück, beispielsweise einem Trolley, der in der Gepäckablage über den Sitzen verstaut wird.

Für diesen Trolley schreibt die neue Verordnung keinen generell kostenlosen Transport vor. Fluggesellschaften müssen Passagieren zwar grundsätzlich ermöglichen, Handgepäck mitzuführen, dürfen aber weiterhin unterschiedliche Tarife anbieten. EUR-Lex

Auch einheitliche Maße oder Gewichtsgrenzen für den klassischen Kabinentrolley führt die Reform nicht ein. Reisende müssen deshalb weiterhin prüfen, welche Abmessungen die jeweilige Airline zulässt.

Flugpreise mit Handgepäck müssen zuerst angezeigt werden

Für mehr Transparenz sorgt eine weitere Änderung.

Wenn Fluggesellschaften oder Vermittler einen Flugpreis anzeigen, muss künftig standardmäßig zunächst ein Tarif dargestellt werden, der ein Handgepäckstück umfasst. Dadurch sollen Reisende die tatsächlichen Kosten verschiedener Airlines leichter vergleichen können. EUR-Lex

Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine günstigeren Tarife mehr geben darf.

Die Verordnung erlaubt ausdrücklich weiterhin Angebote für Passagiere, die freiwillig ohne zusätzliches Handgepäck reisen. Wer lediglich seinen kostenlosen persönlichen Gegenstand mitnimmt, kann deshalb auch künftig einen günstigeren Tarif angeboten bekommen.

Gerade bei Billigfluggesellschaften lohnt sich also weiterhin ein genauer Blick auf den Leistungsumfang. Welche weiteren Gebühren einen vermeintlich günstigen Urlaub verteuern können, erklären wir auch in unserem Ratgeber über versteckte Kosten im Urlaub.

Auch Familien profitieren von den neuen Regeln

Die Reform betrifft nicht nur das Gepäck.

Als „Kind“ gilt nach der Verordnung eine Person unter 14 Jahren. Wer gemeinsam im selben Beförderungsvertrag reist, soll kostenlos die Möglichkeit bekommen, auf einem Sitz direkt neben dem Kind zu sitzen. Sind keine benachbarten Plätze mehr verfügbar, muss die Fluggesellschaft zumindest versuchen, eine entsprechende Lösung zu ermöglichen. EUR-Lex

Auch Passagiere mit eingeschränkter Mobilität erhalten zusätzliche Rechte.

Kein Rückflug-Verlust mehr wegen eines verpassten Hinflugs

Eine weitere wichtige Änderung betrifft sogenannte No-Show-Klauseln.

Fluggesellschaften dürfen den Rückflug künftig grundsätzlich nicht mehr allein deshalb verweigern, weil der Passagier den gebuchten Hinflug nicht genutzt hat. Auch dieser Punkt gehört zu den neuen EU-Fluggastrechten. Rat der Europäischen Union

Was gilt bis Oktober 2027?

Bis einschließlich 22. Oktober 2027 müssen Reisende weiterhin genau auf die aktuellen Gepäckbestimmungen ihres Tarifs und ihrer Fluggesellschaft achten.

Die neue Regel bedeutet also nicht, dass schon jetzt jeder kleine Rucksack nach den neuen EU-Vorgaben akzeptiert werden muss.

Ab dem 23. Oktober 2027 wird es dagegen zumindest beim persönlichen Gegenstand eine verlässliche Mindestregel geben. Für Trolleys und anderes größeres Kabinengepäck bleiben die Tarifbedingungen und zulässigen Abmessungen der einzelnen Fluggesellschaft weiterhin wichtig.

FAQ zu den neuen EU-Handgepäck-Regeln

Ab wann gelten die neuen EU-Handgepäckregeln?
Die neuen Vorschriften werden ab dem 23. Oktober 2027 angewendet.

Was darf kostenlos mit ins Flugzeug?
Ein persönlicher Gegenstand wie eine Handtasche, ein kleiner Rucksack oder eine Laptoptasche.

Wie groß darf dieser persönliche Gegenstand sein?
Er darf maximal 40 × 30 × 15 Zentimeter groß sein oder muss unter den Sitz vor dem Passagier passen.

Ist ein Kabinentrolley ab 2027 kostenlos?
Nein. Die EU schreibt nicht vor, dass ein klassischer Trolley generell kostenlos transportiert werden muss.

Werden die Maße für Handgepäck EU-weit vereinheitlicht?
Nein. Für das normale Handgepäckstück können die Fluggesellschaften weiterhin unterschiedliche Maße und Gewichtsgrenzen festlegen.

Was ändert sich beim Flugpreis?
Vor Beginn der Buchung muss standardmäßig ein Tarif angezeigt werden, der ein Handgepäckstück umfasst. Ein günstigerer Tarif ohne dieses zusätzliche Handgepäck bleibt weiterhin möglich.

Welche anderen Fluggastrechte ändern sich?
Unter anderem werden Rechte für Familien, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Passagiere gestärkt, die einen Hinflug nicht genutzt haben.

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